Technische Daten
Produktinformationen
| Produkteigenschaft | Wert |
|---|---|
| Kategorie: | Bus T1 50-67 |
| Versandgewicht: | 0,05 kg |
Produktbeschreibung
Schraube für Riegelstange am Klapptürschloss VW Bus T1 03/1955–07/1967
Diese hochwertige Schraube dient zur Befestigung der oberen und unteren Riegelstange am Klapptürschloss der Laderaumtür beim VW Typ 2 Bus T1. Sie entspricht der Vergleichsnummer 211 841 681 und eignet sich ideal als Ersatz für verschlissene, beschädigte oder fehlende Originalteile.
Gerade bei der Restaurierung klassischer Volkswagen Oldtimer sind auch die kleinen Bauteile entscheidend für eine zuverlässige Funktion. Diese Schraube sorgt für eine sichere Verbindung zwischen Schloss und Riegelstangen und trägt damit zur einwandfreien Verriegelung der Laderaumtür bei.
Dank der passgenauen Ausführung lässt sich die Schraube problemlos montieren und eignet sich sowohl für professionelle Restaurationsbetriebe als auch für ambitionierte Hobbyschrauber.
Produktmerkmale
- Passend für VW Typ 2 Bus T1
- Baujahre 03/1955 bis 07/1967
- Zur Befestigung der oberen und unteren Riegelstange
- Einbauort: Klapptürschloss / Laderaumtür
- Vergleichsnummer: 211 841 681
- Passgenaue Nachfertigung
- Ideal für Restaurierung und Instandsetzung
- Hohe Passgenauigkeit und einfache Montage
Passend für
- VW Bus T1 (Typ 2)
- Baujahre 03/1955 bis 07/1967
Vergleichsnummer
211 841 681
Lieferumfang
1 x Schraube für Riegelstange am Klapptürschloss
Wichtiger Hinweis: Unsere KFZ-Ersatzteile sind nur für die angegebenen Fahrzeugmodelle und Anwendungen geeignet. Einbau und Montage müssen durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen. Unsachgemäßer Einbau kann Schäden am Fahrzeug und Sicherheitsrisiken verursachen. Stellen Sie sicher, dass das Ersatzteil den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers sowie geltenden Vorschriften entspricht. Teile, die falsche Maße oder Spezifikationen aufweisen, dürfen nicht verbaut werden.
Bereits verbaute Teile sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
Achtung: Die unsachgemäße Verwendung oder Installation kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gefährden.Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden.
